Seit Montag, 1. März gilt in Baden-Württemberg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. An Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Die Regelung ist bundesweit einzigartig und soll Saufgelage von Jugendlichen verhindern.
Die Regelung gilt künftig zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Allerdings kann das Verbot auch unterlaufen werden: Wenn Tankstellen in ihrem Laden ein Bistro betreiben und eine Gaststättenerlaubnis besitzen, dürfen sie auch in Zukunft nachts Alkohol verkaufen. Die Kriterien zur Vergabe einer Gaststättenerlaubnis würden jedoch überarbeitet, so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
Quelle & Weiterlesen: swr.de/nachrichten





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