Per Gerichtsbeschluss ist es Rapidshare zukünftig untersagt, rund 5.000 Musiktitel anzubieten. Die GEMA feiert das Urteil als richtungsweisend.
München (vog) - Rapidshare muss mehr Verantwortung im Kampf gegen illegale Downloads übernehmen. Laut einer gestern veröffentlichten GEMA-Pressemitteilung hat das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 12. Juni dem Sharehoster untersagt, rund 5.000 Musiktitel im Netz zugänglich zu machen.... weiterlesen bei laut.de






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